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LG Kassel, 08.05.2006 - 6 Qs 20/05 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- recht21.com
§ 94 StPO; § 111k StPO
Herausgabe ehemals beschlagnahmter Gegenstände an den Insolvenzverwalter - recht21.com
§§ 94, 111k StPO
Herausgabe ehemals beschlagnahmter Gegenstände an den Insolvenzverwalter?
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- BGH, 09.11.1978 - III ZR 116/77
Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände als Strafverfolgungsmaßnahme
Auszug aus LG Kassel, 08.05.2006 - 6 Qs 20/05
Die Aufhebung der Beschlagnahme des PC Siemens-Fujitsu vom 25. August 2005 durch Beschluß des Amtsgerichts Kassel vom 02.11.2005 (Bl. 29 d.A. Bd. II) führt grundsätzlich dazu, daß der beschlagnahmte PC an den letzten Gewahrsamsinhaber herauszugeben ist (BGHZ 72, 302, Schäfer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 111k Rdnr. 1). - OLG Düsseldorf, 13.12.1989 - 2 Ws 582/89
Auszug aus LG Kassel, 08.05.2006 - 6 Qs 20/05
Soweit Nr. 75 Abs. 4 RiStBV die Herausgabe an einen Dritten bei offensichtlich begründetem Anspruch zuläßt, oder bei entsprechenden Anhaltspunkten fur die Berechtigung eines Dritten die Möglichkeit vorsieht, dem Dritten unter Bestimmung einer Frist Gelegenheit zum Nachweis seiner Berechtigung zu geben, ist die Verwaltungsanweisung nicht durch das Gesetz gedeckt und damit rechtswidrig (so auch OLG Düsseldorf, Beschluß v. 13.12.1989, 2 Ws 582/89 NJW 1990, 723, 724, Kleinknecht/Meyer- Goßner, StPO, 48. Aufl., § 111k, Rdnr. 9, LR-Schäfer, 24. Aufl., § 111k Rdnr. 16). - LG Mannheim, 29.10.1997 - 25 AR 9/97
Auszug aus LG Kassel, 08.05.2006 - 6 Qs 20/05
Der Eigentümer, der nicht zugleich unmittelbarer Besitzer war, ist nicht Verletzter in diesem Sinne, auch nicht der Insolvenzverwalter (LG Mannheim, NStZ-RR 98, 113).